| Entschuldungsverfahren | ||
| Seitens der Bundesregierung bestehen seit geraumer Zeit Bestrebungen, dass aktuelle Verbraucher-Insolvenzverfahren zu reformieren. Es soll die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten zu Gunsten natürlicher Personen (§§ 4a bis 4d InsO) abgeschafft werden. In der Folge bedeutet dies, dass die Verfahrenskosten vorab aus dem eigenen Vermögen (rd. 1.000,00 EURO bis zu ca. 2.000,00 EURO / je nach Anzahl der Gläubiger) seitens des betreffenden Schuldners vorgestreckt werden sollen. | ||
| Für jene Schuldner, welche absolut mittellos sind, soll ein so genanntes Verfahren zur Entschuldung eingeführt werden welches gegenüber dem regulären Verbraucher-Insolvenzverfahren "sekundär" sprich zweitrangig sein soll. Die Einführung dieses Verfahrens erfolgt voraussichtlich Mitte/Ende 2009. | ||
Der vorläufige Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Insolvenzordnung kann als pdf-Datei vollständig herunter geladen werden: Download Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verbraucherinsolvenz | ||
| Fazit: | ||
| Alles in allem gesehen stellt das Entschuldungsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit für mittellose Schuldner zur Bereinigung der Schulden dar. Entgegen der Ansicht der Regierung wird dieses Verfahren jedoch nicht "sekundär" sprich zweitrangig von den Schuldnern beantragt werden, vielmehr wird dieses Verfahren aller Voraussicht nach zu 90 % die ursprünglichen Verbraucher-Insolvenzverfahren ablösen und somit in der Statistik vorrangig werden. | ||
Thomas Feichtinger, Rechtsanwalt / Mühlweg 14 / D-87719 Mindelheim / Tel.: +49(0)8261731131 / Fax.: +49(0)1805-233633-73113 (0,14 EURO/Minute aus dem deutschen Festnetz)/ www.rechtsanwalt-mindelheim.de |