Grundsätzlich
hat der Geschädigte den Schaden
zunächst aus eigenen Mitteln zu
begleichen. Ist dieses nicht
möglich, so kann der Schaden von
einem Kreditinstitut finanziert
werden.
Der
Versicherer ist vorab auf die
Finanzierung und damit weiteren Kosten
unter dem Gesichtspunkt der Gefahr eines
„außergewöhnlichen Schadens” so früh wie
möglich zu unterrichten.
Die Finanzierung
kann entweder über die Hausbank und das
laufende Konto erfolgen, aber auch über
ein eigenes Unfall-Sonderkonto. Die
Vorteile des Letzteren liegen u.a. in
der Geheimhaltung der übrigen
Finanzdaten und des leichteren
Nachweises des Zinsschadens und der
Aufwendungen.