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Sind an einem
Schadensereignis mehrere Personen beteiligt, so
ist Ursächlichkeit und Verschulden auf beiden
Seiten zu bewerten und eine Quote aus den
gegenseitigen Pflichtversäumnissen zu bilden.
Dabei wird jeder Anspruchsteller für sich
betrachtet und auf seine Person bezogen das
Wechselspiel von Pflichterfüllung und
Pflichtvernachlässigung aller Beteiligten unter
Einschluss seiner eigenen Person gewichtet.
Dieses kann letztendlich dazu führen, dass in
mehreren Prozessen unterschiedliche Quoten
ausgeurteilt werden. Werden alle Ansprüche mit
Klage und Widerklage, d.h. in einem Prozess
erledigt, ist die Gefahr unterschiedlicher
Quotenbildung nicht gegeben.
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