Die
Nutzungsausfallentschädigung soll den Entzug der
Gebrauchsmöglichkeit eines Pkws kompensieren.
Letztere ist nach der Rechtsprechung ein
geldwerter Vermögensvorteil.
Der Geschädigte
hat ein Wahlrecht zwischen Mietwagen oder
Nutzungsausfall. Möglich ist auch, für einen Teil
der Ausfallzeit einen Mietwagen, für einen anderen
Teil Nutzungsausfallentschädigung zu wählen.
Lediglich das Überschneiden beider
Ausfall-Kompensationen ist nicht möglich.
Bei der
konkreten Berechnung des Nutzungsausfalls wird in
der Praxis auf die Tabelle Danner/Küppersbusch
zurückgegriffen.