Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wir der Insolvenzvermerk eingetragen. Dieser bleibt drei Jahre bestehen. Maßgeblich für den Ablauf der Frist ist immer der 31.12. des jeweiligen Jahres (Beispiel: Eröffnung 13.02.2005; Ablauf SCHUFA-Eintrag: 31.12.2008)

Die Ankündigung der Restschuldbefreiung wird 6 Jahre lang gespeichert. Auch hier ist für die Aufhebung des Eintrages der Jahresablauf maßgeblich (Ankündigung der Restschuldbefreiung: 10.04.2006; Ablauf SCHUFA-Eintrag: 31.12.2012)

Wenn dem Schuldner die Restschuldbefreiung tatsächlich erteilt wird, wird der sechsjährige Ankündigungsvermerk manuell gelöscht und durch einen dreijährigen Eintrag ersetzt. Der SCHUFA-Eintrag des Schuldners, dem am 31.12.2012 Restschuldbefreiung erteilt wird, erlischt also mit Ablauf des 31.12.2015.

Bei Abweisung des Insolvenzverfahrens bleibt bei der SCHUFA-Eintrag fünf Jahre lang bestehen. Hierbei wird nicht auf den Ablauf zum Ende des Jahres abgestellt, sondern taggenau auf den Abweisungsbeschluss (Abweisung: 10.03.2005; Eintrag wird gelöscht am 11.03.2008)