Mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens wir der Insolvenzvermerk eingetragen. Dieser bleibt drei
Jahre bestehen. Maßgeblich für den Ablauf der Frist ist immer der 31.12. des
jeweiligen Jahres (Beispiel: Eröffnung 13.02.2005; Ablauf SCHUFA-Eintrag:
31.12.2008)
Die Ankündigung der Restschuldbefreiung wird 6 Jahre lang gespeichert. Auch hier
ist für die Aufhebung des Eintrages der Jahresablauf maßgeblich (Ankündigung der
Restschuldbefreiung: 10.04.2006; Ablauf SCHUFA-Eintrag: 31.12.2012)
Wenn dem Schuldner die Restschuldbefreiung tatsächlich erteilt wird, wird der
sechsjährige Ankündigungsvermerk manuell gelöscht und durch einen dreijährigen
Eintrag ersetzt. Der SCHUFA-Eintrag des Schuldners, dem am 31.12.2012
Restschuldbefreiung erteilt wird, erlischt also mit Ablauf des 31.12.2015.
Bei Abweisung des Insolvenzverfahrens bleibt bei der SCHUFA-Eintrag fünf Jahre
lang bestehen. Hierbei wird nicht auf den Ablauf zum Ende des Jahres abgestellt,
sondern taggenau auf den Abweisungsbeschluss (Abweisung: 10.03.2005; Eintrag
wird gelöscht am 11.03.2008)