|
Nicht
jede Werkstatt verfügt über
eine eigene
Lackierabteilung. In solchen
Fällen muss die Werkstatt
das Fahrzeug zu einem
Lackierer verbringen. Die
hier anfallenden Kosten
werden in der
Regulierungspraxis mit
„Verbringungskosten”
bezeichnet. Nicht nur die
Verbringung des Fahrzeuges
zum Lackierer, sondern auch
zu anderen
Spezialwerkstätten wie
Karosserie-Richtwerkstätten
etc. fallen unter die
Verbringung von der
Reparaturwerkstatt in die
Spezialfirma.
|