Allgemeines zum Verkehrsunfall

Eine Verkehrsunfallabwicklung in der anwaltlichen Praxis stellt für Rechtsanwälte in der Regel eine Tätigkeit dar, welche diesen gegenüber seinem potentiellen Mandanten bei einer Verkehrsunfallabwicklung zur umfangreichen Aufklärung in einer Vielzahl von Einzelfragen verpflichten.

Die Besonderheit eines derartigen Mandates zeichnet sich dadurch aus, dass der Mandant völlig unerwartet im Rahmen eines Unfalles mit rechtlichen Problemen konfrontiert wird, ohne hierbei zuvor ausreichend Vorsorge getroffen zu haben.

Wendet sich nunmehr dieses Opfer Hilfe suchend an einen Rechtsanwalt, so benötigt dieser dringend rechtliche Hilfe um nicht unnötige Rechtsverluste zu erleiden.

Als potentielle Gefahrenquellen sei hierbei exemplarisch genannt:

  • Gegner, die sich als Freunde ausgeben und oftmals versuchen, die Angelegenheit vom Schadensumfang herunterspielen (insbesondere die gegnerische Haftpflichtversicherung)
  • Zu schnell ausgesuchte Vertragspartner, welche zum Teil unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz Dienstleistungen anbieten (Kfz-Werkstätten oder auch Sachverständige)
  • Äußerungen naher Dritter, gut gemeinte Ratschläge, Illustrationen aus Zeitschriften welche oftmals eine Einzelfallrechtsprechung von mehreren Seiten Urteil auf fünf Zeilen reduzieren und so den Inhalt des Gerichtsurteils verfälschen
  • Angeblich rechtskundige Autovermietungen oder auch Abschleppunternehmer

Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist hierbei, für die Unfallgeschädigten eine möglichst zügige Schadensregulierung durchzusetzen. In der heutigen Zeit stellt die Mobilität bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein wichtiges Kriterium dar, es ist daher bei der Annahme des Mandates Eile geboten, in der Regel erhalten Verkehrsunfallgeschädigte in kürzester Zeit einen Termin innerhalb einer Anwaltskanzlei.

Aufgaben und Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes:

Bei der Verkehrsunfallregulierung ist seitens eines Rechtsanwaltes auf die unterschiedlichsten Dinge einzugehen, es sind verschiedene Gesichtspunkte zu prüfen.

  • Klärung der Eigentumsverhältnisses des beschädigten Fahrzeuges
  • Ermittlung des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners, gegebenenfalls Meldung des Verkehrsunfalls an die Haftpflichtversicherung des Geschädigten
  • Aufklärung und Besprechung des Unfallherganges, mit Ermittlung zu Einzelheiten des Unfallortes, zeitliche oder örtliche Besonderheiten
  • Beurteilung der Haftung/Mitverschulden des jeweiligen Unfallbeteiligten
  • Überprüfung des Sachverständigengutachtens zur Schadenshöhe
  • Erläuterung der Schadensminderungspflicht bei geringfügigen Schäden, Stichwort: Sachverständigen/Kostenvoranschlages
  • Klärung der beim Unfallgeschädigten bestehenden Versicherungsverhältnisse (Teil-, Vollkasko), gegebenenfalls die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung
  • Aufklärung über die Abrechnungsmöglichkeiten bei Totalschaden, wirtschaftlichen Totalschaden, Ersatzwagenbeschaffung oder Reparaturkosten, Erstattung von Verbringungskosten bei Abrechnung auf Gutachtensbasis
  • Umsatzsteuerproblematik bei mangelnden Ausweis einer Umsatzsteuer im Falle eines Kaufes eines gebrauchten Ersatzwagens (Stichwort: Differenzbesteuerung)
  • Klärung der Ansprüche auf Nutzungsausfall, Nutzungsausfallentschädigung, Erstattung der Mietwagenkosten für die jeweiligen Zeiträume
  • Klärung und Überprüfung der Möglichkeiten der Vor-Finanzierung einer Reparatur des Kraftfahrzeuges
  • Überprüfung und Klärung der gesundheitlichen Einschränkungen/Verletzungen in Folge des Unfalles beim Geschädigten, Einholung eines ärztlichen Attest
  • Erläuterung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf Grund des Unfalles, Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber und der eigenen Krankenkasse
  • Insbesondere bei Selbständigen die Klärung eines Verdienstausfallschadens, bei nichtselbständigen Arbeitnehmern mit Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber die Durchsetzung der Differenz zwischen Krankengeld und normalen Brutto-Arbeitsentgelt
  • Klärung und Geltendmachung unterschiedlichster Schadenspositionen wie UPE-Aufschläge der Werkstätten, Verbringungskosten für die Lackierung des Kraftfahrzeuges in einer anderweitigen Werkstatt
  • Entgegennahmen und Weiterleitung von Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Abtretungserklärungen zu Gunsten Dritter (wie z.B. Werkstätten, Sachverständigen, Abschleppkosten)
  • Bezifferung von Schmerzensgeld anhand gängiger Schmerzensgeldtabelle

Wie Sie der obigen Auflistung entnehmen können, stellt ein Mandat im Rahmen einer Verkehrsunfallregulierung hohe Anforderungen an Anwalt und Mandanten, die pauschale Aussage „……den Unfall kann ich schon selbst regulieren…..“ trifft hierbei oftmals nicht zu.

Fazit:

Gerade im Bereich des Verkehrsunfalls sind eine Vielzahl von einzelnen Rechtsgebieten betroffen, welche von einer einzelnen Person umfangreiche Fachkenntnisse und Kenntnisse im Rahmen der fortlaufenden Rechtsprechung erfordern. Trotz aller Routine und langjähriger Berufserfahrung eines Rechtsanwaltes in diesem Rechtsgebiet, bedarf es einer steten Fortbildung und dem Vertrauen des Mandanten. Bei einer erfolgreichen Unfallregulierung sind die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts/Rechtsanwältin innerhalb der außergerichtlichen und gerichtlichen Verkehrsunfallregulierung vollumfänglich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Lassen sie sich daher stets umfassend und ausreichend von einem Anwalt beraten.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfiehlt es sich, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Gerade wenn ein gerichtliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wird, nehmen die Gerichtskosten oftmals einen höheren Kostenfaktor ein, als dies einem einzelnen Anwalt als Gebühr für das gesamte Verfahren zusteht.

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