Sachverständigenkosten / Kostenvoranschlag Werkstatt:

Anstelle der Sachverständigengebühren sind die Kosten eines Kostenvoranschlages (regelmäßig erstellt durch die Werkstatt) Aufwand im Rahmen der Schadensbeseitigung. Dieser ist für den Geschädigten teilweise das einzige Mittel, den Schaden nachzuweisen und ggf. zu einer fiktiven Abrechnung übergehen zu können, da ein Sachverständigengutachten unterhalb der sog. Bagatellgrenze nicht erstattungsfähig ist. Diese Bagatellgrenze ist von der Rechtsprechung gebildet und ändert sich laufend, sie liegt derzeit – je nach Gericht – zwischen 500 und 700 € mit einer Tendenz zum höheren angegebenen Grenzwert.

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