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Verkehrsunfallrecht

 

Allgemeines zum Verkehrsunfall:

Eine Verkehrsunfallabwicklung in der anwaltlichen Praxis stellt für Rechtsanwälte in der Regel eine Tätigkeit dar, welche diesen gegenüber seinem potentiellen Mandanten bei einer Verkehrsunfallabwicklung zur umfangreichen Aufklärung in einer Vielzahl von Einzelfragen verpflichten.

 

Die Besonderheit eines derartigen Mandates zeichnet sich dadurch aus, dass der Mandant völlig unerwartet im Rahmen eines Unfalles mit rechtlichen Problemen konfrontiert wird, ohne hierbei zuvor ausreichend Vorsorge getroffen zu haben.

 

Wendet sich nunmehr dieses Opfer Hilfe suchend an einen Rechtsanwalt, so benötigt dieser dringend rechtliche Hilfe um nicht unnötige Rechtsverluste zu erleiden.

 

Als potentielle Gefahrenquellen sei hierbei exemplarisch genannt:

-   Gegner, die sich als Freunde ausgeben und oftmals versuchen, die Angelegenheit vom Schadensumfang herunterspielen (insbesondere die gegnerische Haftpflichtversicherung)

-     Zu schnell ausgesuchte Vertragspartner, welche zum Teil unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz Dienstleistungen anbieten (Kfz-Werkstätten oder auch Sachverständige)

-   Äußerungen naher Dritter, gut gemeinte Ratschläge, Illustrationen aus Zeitschriften welche oftmals eine Einzelfallrechtsprechung von mehreren Seiten Urteil auf fünf Zeilen reduzieren und so den Inhalt des Gerichtsurteils verfälschen

-         Angeblich rechtskundige Autovermietungen oder auch Abschleppunternehmer

 

Aufgabe eines Rechtsanwaltes/einer Anwältin ist hierbei, für die Unfallgeschädigten eine möglichst zügige Schadensregulierung durchzusetzen. In der heutigen Zeit stellt die Mobilität bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein wichtiges Kriterium dar, es ist daher bei der Annahme des Mandates Eile geboten, in der Regel erhalten Verkehrsunfallgeschädigte in kürzester Zeit einen Termin innerhalb einer Anwaltskanzlei.

 

Aufgaben und Tätigkeiten eines Rechtsanwalt:

Bei der Verkehrsunfallregulierung ist seitens eines Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin auf die unterschiedlichsten Dinge einzugehen, es sind verschiedene Gesichtspunkte zu prüfen.

 

      

  

Klärung der Eigentumsverhältnis (Leasing-, Finanzierungsvertrag mit Eigentumsübertragung

Betrieblich oder privat genutztes Kraftfahrzeug

Vorrangig die Ermittlung des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners, gegebenenfalls Meldung des Verkehrsunfalls an die Haftpflichtversicherung des Geschädigten

Aufklärung und Besprechung des Unfallherganges, mit Ermittlung zu Einzelheiten des Unfallortes, zeitliche oder örtliche Besonderheiten

Überprüfung und Beurteilung des Verhaltens des Unfallgegners am Unfallort

Beurteilung der Haftung/Mitverschulden des jeweiligen Unfallbeteiligten

Kontaktaufnahme und Überprüfung der Angaben gegebenenfalls mit den ermittelnden Polizeidienststelle (Stichwort: "Verkürztes Aktenauskunftsverfahren"

Nach Erhalt der Ermittlungsakte die Überprüfung von Zeugenaussagen, Stimmigkeit mit dem geschilderten Verkehrsunfallgeschehen

Überprüfung des Sachverständigengutachtens

Erläuterung der Schadensminderungspflicht bei geringfügigen Schäden im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Sachverständigen/Kostenvoranschlages einer Kraftfahrzeugwerkstatt

Klärung der weiteren Vorgehensweise, gegebenenfalls die Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahren bei strittigen Unfallspuren

Klärung der beim Unfallgeschädigten bestehenden Versicherungsverhältnisse (Teil-, Vollkasko), gegebenenfalls die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung und die Regulierung des verbleibenden Schadens im Wege des Quotenvorrechts

Aufklärung über die Abrechnungsmöglichkeiten bei Totalschaden, wirtschaftlichen Totalschaden, Ersatzwagenbeschaffung oder Reparaturkosten, Erstattung von Verbringungskosten bei Abrechnung auf Gutachtensbasis

Erläuterung und Erklärung der Umsatzsteuerproblematik bei Reparatur eines Kraftfahrzeuges in einer Kraftfahrzeugwerkstatt, eigenhändiger Reparatur, Ankauf eines Ersatzwagens im Handel ob gebraucht oder neu

Umsatzsteuerproblematik bei mangelnden Ausweis einer Umsatzsteuer im Falle eines Kaufes eines gebrauchten Ersatzwagens (Stichwort: Differenzbesteuerung)

Erläuterung und Erklärung des Bestrebens der Versicherungswirtschaft durch Restwertangebote von Händlern eine erhöhte Schadensminderungspflicht des Geschädigten zu begründen

Klärung der Ansprüche auf Nutzungsausfall, Nutzungsausfallentschädigung, Erstattung der Mietwagenkosten für die jeweiligen Zeiträume (Stichwort und Problematik hier: Unfallersatzwagentarif der Autovermieter und Werkstätten

Klärung und Überprüfung der Möglichkeiten der Vor-Finanzierung einer Reparatur des Kraftfahrzeuges, des hierbei anfallenden Zinses und Verzugzinses

Überprüfung und Klärung der gesundheitlichen Einschränkungen/Verletzungen in Folge des Unfalles beim Geschädigten, Einholung eines ärztlichen Attest, Befreiung von der Schweigebindepflicht des Arztes

Erläuterung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf Grund des Unfalles, Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber und der eigenen Krankenkasse

Insbesondere bei Selbständigen die Klärung eines Verdienstausfallschadens, bei nichtselbständigen nach sechs Wochen der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber die Differenz zwischen Krankengeld und normalen Brutto-Arbeitsentgelt

Klärung und Geltendmachung unterschiedlichster Schadenspositionen wie UPE-Aufschläge der Werkstätten, Verbringungskosten für die Lackierung des Kraftfahrzeuges in einer anderweitigen Werkstatt, Abrechnung auf Gutachtensbasis

Zum Teil Telefonate mit Polizei, Sachverständigen, Haftpflichtversicherung, Werkstatt, Mietwagenunternehmern

Entgegennahmen und Weiterleitung von Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Abtretungserklärungen zu Gunsten Dritter (wie z.B. Werkstätten, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten

Bezifferung von Schmerzensgeld anhand gängiger Schmerzensgeldtabelle

Rechtliche und wirtschaftliche Überprüfung von Abfindungsvergleichen oder Abfindungsverträgen mit welchen Unfallgeschädigte oftmals von Haftpflichtversicherern konfrontiert werden

 

 

Wie Sie der obigen Auflistung entnehmen können, stellt ein Mandat im Rahmen einer Verkehrsunfallregulierung hohe Anforderungen an Anwalt und Mandanten, die pauschale Aussage „......den Unfall kann ich schon selbst regulieren.....“ trifft hierbei oftmals nicht zu.

 

Fazit:

Gerade im Bereich des Verkehrsunfalls sind eine Vielzahl von einzelnen Rechtsgebieten betroffen, welche von einer einzelnen Person umfangreiche Fachkenntnisse und Kenntnisse im Rahmen der fortlaufenden Rechtsprechung erfordern. Trotz aller Routine und langjähriger Berufserfahrung eines Rechtsanwaltes in diesem Rechtsgebiet, bedarf es einer steten Fortbildung und dem Vertrauen des Mandanten. Bei einer erfolgreichen Unfallregulierung sind die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts/Rechtsanwältin innerhalb der außergerichtlichen und gerichtlichen Verkehrsunfallregulierung vollumfänglich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Lassen sie sich daher stets umfassend und ausreichend von einem Anwalt beraten.

 

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfiehlt es sich, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Gerade wenn ein gerichtliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wird, nehmen die Gerichtskosten oftmals einen höheren Kostenfaktor ein, als dies einem einzelnen Anwalt als Gebühr für das gesamte Verfahren zusteht.

 

Thomas Feichtinger, Rechtsanwalt / Mühlweg 14 / D-87719 Mindelheim / Tel.: +49(0)8261731131 / Fax.:  +49(0)1805-233633-73113 (0,14 EUR/Minute aus dem deutschen Festnetz)/  www.rechtsanwalt-mindelheim.de